„Clearing“ bedeutet in diesem Zusammenhang, Finanzierungsanträge auf Plausibilität, Sonderkonzepte und Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen und für die Einreichung an Finanzierungsbanken fertigzustellen. Das Spektrum reicht von allen Unterlagen zur Immobilie selbst über Steuerbescheide und sonstige Nachweise etwa zur Beantragung von Fördermitteln.

mehr lesen